Das seitens des Justizministeriums festgelegte Maximal-honorar bei Durchfuhrung der Vermittlung betragt 8 000 EURO. Darin sind Kosten fur Staats-, Verwaltungs-, Notar- und Gerichtsgebuhren, Kosten fur schriftliche und mundliche Ubersetzungen, Legalisierung von Dokumenten und fur technische Realisierung der Prozedur eingeschlossen. Eingeschlossen sind auch Kosten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt der Annehmenden fur das Treffen mit dem fur sie bestimmten Kind und wegen seiner endgultigen Abholung nach Abschlu? der Adoption, Honorare der Fachleute, die fur die Adoption tatig sind und das Honorar des im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren eingestellten Rechtsanwalts sowie auch die Kosten, erforderlich fur die Durchfuhrung der
Nachadoptionskontrolle. Die Zahlungen erfolgen in vier Raten.
In jedem konkreten Fall werden die Betrage in Abhangigkeit von den seitens der Stiftung ubernommenen Engagements konkretisiert.